§ 1 FleiAusbV 2005
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fleischer/Fleischerin wird staatlich anerkannt.
1.
gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32 der Anlage A der Handwerksordnung und
2.