Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Widerspruchsentscheidungen in Beihilfeangelegenheiten auf das Landesamt für Finanzen Vom 14. November 2005
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BeihWiSprRhLfFUniV SL 2005
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