Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen an der Universität des Saarlandes, an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Hochschule für angewandte Wissenschaften), an der Hochschule der Bildenden Künste Saar und an der Hochschule für Musik Saar, die nicht in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogen sind, für das Studienjahr 2025/2026 Vom 25. Juni 2025
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 ZulZUni2015/2026V SL
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