§ 3 Abs. 5 BKRGBundeskrebsregisterdatengesetz
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit.
§ 10 Abs. 3 EDL-GGesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bedarf.
§ 6 Abs. 1 BEGTPGGesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Benehmen mit dem Bundesministerium für…
§ 5 Abs. 2 StipVVerordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes
Die Geschäfte des Beirates führt das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder eine von diesem beauftragte Stelle. Der Beirat gibt sich eine…