Anlage 22 BewGBewertungsgesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1846)
§ 12 Abs. 2 BelWertVKapitalisierung der Reinerträge
Bei der Bemessung der Restnutzungsdauer ist im Gegensatz zur technischen Lebensdauer ausschließlich auf den Zeitraum abzustellen, in dem die bauliche Anlage bei…
Anlage 38 BewGBewertungsgesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1834)
Anlage 21 BewGBewertungsgesetz
n = Restnutzungsdauer / Restlaufzeit
Anlage 1 ImmoWertVVerordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2819)