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Der Forstausschuss besteht aus 23 Mitgliedern, er setzt sich zusammen aus
acht Vertretern oder Vertreterinnen des Privatwaldes,
drei Vertretern oder Vertreterinnen des Gemeindewaldes,
einem Vertreter oder einer Vertreterin des Staatswaldes,
einem Vertreter oder einer Vertreterin des Körperschaftswaldes (Wald der den Gemeinden nach § 37 Landesforstgesetz gleichgestellten juristischen Personen des öffentlichen Rechts),
sechs Vertretern oder Vertreterinnen des Personals (Beamte, Angestellte, Arbeiter),
einem Vertreter oder einer Vertreterin der anerkannten Naturschutzvereinigungen im Sinne des § 66 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568 in der jeweils geltenden Fassung,
einem Vertreter oder einer Vertreterin der Holzwirtschaft,
einer vom Ministerium beauftragten sachkundigen Person und
einer Vertreterin oder einem Vertreter der forstlichen Dienstleistungsunternehmen.
Die Regionalkommission besteht aus
vier Mitgliedern nach dem Verhältnis der Flächen des Privat-, Gemeinde- und Körperschaftswaldes,
einem Vertreter oder einer Vertreterin des Staatswaldes,
zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Personals (Beamte, Angestellte, Arbeiter),
einem Vertreter oder einer Vertreterin der anerkannten Naturschutzvereinigungen im Sinne des § 66 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes,
einem Vertreter oder einer Vertreterin der Biologischen Stationen nach § 71 des Landesnaturschutzgesetzes,
einem Vertreter oder einer Vertreterin der Holzwirtschaft und
einer Vertreterin oder einem Vertreter der forstlichen Dienstleistungsunternehmen.
In Forstamtsbezirken ohne Staatswald entfällt eine Vertretung des Staatswaldes.
einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen,
Bei dem Ministerium wird ein Forstausschuss und bei dem Landesbetrieb ein Beratungsorgan gebildet. Bei den Außenstellen des Landesbetriebes kann jeweils ein…
Das Beratungsorgan bei den Außenstellen des Landesbetriebes Wald und Holz, die die Bezeichnung „Forstamt“ führen, ist die Regionalkommission. Der Landesbetrieb…
| Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer des Verbandes | 5 Mitglieder.
Je eine Vertreterin oder ein Vertreter - der Bergaufsicht (von der zuständigen Bezirksregierung), - des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, - des Geologischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.