Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei dem Ministerium wird ein Forstausschuss und bei dem Landesbetrieb ein Beratungsorgan gebildet. Bei den Außenstellen des Landesbetriebes kann jeweils ein Beratungsorgan gebildet werden. Ihre Aufgabe ist die Beratung der Landesforstverwaltung. Das Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Landtagsausschuss die Einzelheiten über die Bezeichnung, Bildung, Zusammensetzung und Beteiligung der Beratungsorgane, die Einberufung zu den Sitzungen und die Bestellung der Mitglieder und deren Entschädigung zu regeln.
Das Beratungsorgan bei dem für Forsten zuständigen Ministerium (Ministerium) ist der Forstausschuss.
Der Forstausschuss berät das Ministerium bei der Durchführung der Aufgaben der Landesforstverwaltung. Ihm ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen…
Die auf der Grundlage von Vorschlägen der Verbände nach Maßgabe des Absatzes 4 benannten Mitglieder des Forstausschusses werden namentlich vom Ministerium, die…
Die höhere Forstbehörde erarbeitet einen forstlichen Fachbeitrag zum Gebietsentwicklungsplan und schreibt ihn fort. Dabei ist der Forstausschuss bei der höheren…
Das für Forsten zuständige Ministerium wird zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses mit anderen…
Zur Beratung der Landesregierung in Fragen der Alten- und Pflegepolitik nach diesem Gesetz wird vom zuständigen Ministerium ein „Landesausschuss Alter und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.