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Zuständige Behörde für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Einstellung ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Die Bewerbung ist in elektronischer Form einzureichen. Bei Einstellung sind die Zeugnisse und Bescheinigungen im Original vorzulegen. Der Bewerbung sind beizufügen:
Lebenslauf,
Nachweis der Studienzugangsvoraussetzung,
Zeugnisse über abgelegte Universitäts- oder Technische Hochschulprüfungen (Bachelor-Abschluss oder Diplom-Vorprüfung und Master-Abschluss oder Diplom-Hauptprüfung) oder über entsprechende Abschlüsse ausländischer Universitäten oder Technischer Hochschulen,
Urkunden über die Verleihung der akademischen Grade, die durch den Abschluss der Studiengänge nach § 2 Nummer 3 Buchstabe a oder b erworben wurden,
Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Ausbildung als Beflissene oder Beflissener,
Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob Vorstrafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen sie oder ihn anhängig ist.
Auf Verlangen der Zulassungsbehörde hat die Bewerberin oder der Bewerber noch folgende Unterlagen vorzulegen:
Geburtsurkunde,
Nachweis der Staatsangehörigkeit,
Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde,
Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt,
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis.