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Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
die jeweilige Ausbildung als Beflissener ordnungsgemäß abgeschlossen hat,
den Abschluss eines Studiums als Master of Science oder Master of Engineering oder Diplomingenieur an einer Universität oder Technischen Hochschule oder eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses an einer entsprechenden Einrichtung eines Vertragsstaates. besitzt.
im Bergfach mit dem fachlichen Inhalt „Bergbau, Rohstoffgewinnung oder Geotechnik“
im Markscheidefach mit dem fachlichen Inhalt „Markscheidewesen, Bergvermessungswesen“ gemäß Anlage 1