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Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu richten.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: Die Unterlagen zu den Nrn. 5, 6, und 7 können auch in amtlich beglaubigter Abschrift oder Ablichtung vorgelegt werden.
ein tabellarischer Lebenslauf,
ein Lichtbild aus neuester Zeit,
die Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist oder ein Nachweis über die Staatangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht volljährig ist,
das Zeugnis über den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses und gegebenenfalls sonstige Zeugnisse über Tätigkeiten seit Beendigung der Schulzeit,
das Abschlusszeugnis als Vermessungstechnikerin oder Vermessungstechniker, Kartographin oder Kartograph oder Geomatikerin oder Geomatiker,
gegebenenfalls eine Bescheinigung über den abgeleisteten Dienst nach Artikel 12a des Grundgesetzes.
Die zur Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber haben auf Verlangen vorzulegen:
ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes),
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis über die körperliche Tauglichkeit zum Technischen Verwaltungsdienst,
eine Erklärung, dass sie oder er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
eine Erklärung über Vorstrafen und über schwebende Straf- oder Ermittlungsverfahren.
Durch die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erwerben die Bewerberinnen oder Bewerber keinen Anspruch auf eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst.