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Liegen die Voraussetzungen für den Einschluss der Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses vor, so wird dies auf dem Original des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit folgendem Vermerk der Schule bestätigt: ,,Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein.“ Der Vermerk, der auf der Rückseite des Abschlusszeugnisses einzutragen ist, trägt das Datum seines Ausstellungstages und ist zusätzlich mit dem Siegel der Schule und der Unterschrift des Schulleiters/der Schulleiterin zu versehen.
In begründeten Zweifelsfällen legt der Schulleiter/die Schulleiterin den Antrag mit einer Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.