Stellung der Schülerinnen und Schüler während der fachpraktischen Ausbildung
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung im Saarland Vom 20. September 2019*
Die Schülerinnen und Schüler sind während der Ausbildung in einer fachpraktischen Ausbildungsstätte (Praktikumsbetrieb oder schuleigene Werkstatt) Schülerinnen oder Schüler der Berufsfachschule.
§ 8 BerSchulWiVwTGSV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen