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Die fachpraktische Ausbildung findet während der Fachstufe I statt. Die tägliche Dauer orientiert sich an einem achtstündigen Arbeitstag. Die Arbeitszeiten sind an die jeweilige betriebliche Situation unter Beachtung der Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) in der jeweils geltenden Fassung anzupassen.
wöchentlich an einem Schultag während des gesamten Schuljahres oder
im ersten oder im zweiten Schulhalbjahr jeweils wöchentlich an zwei Schultagen oder
zweimal in einem vierwöchigen Block oder
einmal in einem achtwöchigen Block
In der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung findet in der Fachstufe II nach der schriftlichen Prüfung eine weitere vierwöchige fachpraktische Ausbildung statt.
Die fachpraktische Ausbildung in der Fachstufe I ist in der Regel in einem Betrieb, der über die Befähigung zur Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügt und dessen Tätigkeitsbereich der gewählten Fachrichtung entspricht, abzuleisten (Praktikumsbetrieb). In den Fachrichtungen Technik sowie Gesundheit und Soziales kann die fachpraktische Ausbildung in schuleigenen Werkstätten begonnen werden, sofern sie wöchentlich an einem Schultag während des gesamten Schuljahres stattfindet. Sofern ein geeigneter Praktikumsbetrieb gefunden wird, beginnt das betriebliche Praktikum spätestens zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Fachstufe I. In der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung und in der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung soll die fachpraktische Ausbildung beginnend mit der Fachstufe I in einem Praktikumsbetrieb abgeleistet werden. Die Schule unterstützt bei der Suche einer betrieblichen Praktikumsstelle. Die Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, schließen mit dem Praktikumsbetrieb einen Vertrag über die fachpraktische Ausbildung ab.
In der fachpraktischen Ausbildung werden den Schülerinnen und Schülern grundlegende berufliche Handlungssituationen, die sich an Qualifizierungsbausteinen anerkannter Ausbildungsberufe der gewählten Fachrichtung orientieren, vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler werden während der fachpraktischen Ausbildung begleitet und betreut. Über den zeitlichen Ablauf und den Inhalt der fachpraktischen Ausbildung in der Fachstufe I hat die Schülerin oder der Schüler ein Berichtsheft zu führen. Über die fachpraktische Ausbildung in der Fachstufe II der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung fertigt die Schülerin oder der Schüler einen Praktikumsbericht. Die näheren Einzelheiten über die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung regelt die Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschriften.