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Die fachpraktische Ausbildungsstätte erstellt gegen Ende der fachpraktischen Ausbildung in der Fachstufe I für die Schülerin oder den Schüler eine Stellungnahme über die fachpraktische Ausbildung. Spätestens eine Woche vor dem Termin der Klassenkonferenz gemäß § 14 leitet die fachpraktische Ausbildungsstätte der Berufsfachschule ihre Stellungnahme zu. Das Praktikum wird bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres fortgeführt.
In der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung erfolgt keine Bewertung der fachpraktischen Ausbildung in der Fachstufe II, da diese der Ausbildungsvorbereitung dient und die Schülerin oder den Schüler bei der Suche eines Ausbildungsplatzes unterstützen soll. Abschnitt 3 Zeugnisse, Beendigung der Fachstufe I, Versetzung a) Zeugnisse, Festsetzung der Zeugnisnoten