§ 24 BerVersV
Anwendung der Formulare
(1)
Bei der Verwendung der Formulare sind die sich aus Anlage 2 Abschnitt A und B ergebenden Anmerkungen und Abkürzungen zu beachten.
(2)
Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.
Bei der Verwendung der Formulare sind die sich aus Anlage 2 Abschnitt A und B ergebenden Anmerkungen und Abkürzungen zu beachten.
Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.