Art. 1 31993D0329
Das Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung wird genehmigt; seine Anlagen werden im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit bestimmten Vorbehalten angenommen.Das Übereinkommen und seine Anlagen sowie die Vorbehalte zu den Anlagen sind in Anhang I bzw. Anhang II dieses Beschlusses enthalten.Die erforderlichen Notifikationen sind in Anhang III dieses Beschlusses enthalten.Die Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens, die die Gamets ATA und die Zollpassierscheinhefte betreffen, werden im Namen der Gemeinschaft unter den Bedingungen von Anhang IV dieses Beschlusses angenommen. Der Wortlaut der Empfehlungen ist in Anhang V beziehungsweise Anhang VI dieses Beschlusses enthalten.