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Die vorübergehende Verwendung kann durch Überführung der Waren in den freien Verkehr beendet werden, falls die Umstände es rechtfertigen und die innerstaatlichen Rechtsvorschriften es erlauben, vorausgesetzt, daß die hierfür geltenden Bedingungen und Förmlichkeiten eingehalten werden.
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung,
Die vorübergehende Verwendung kann mit Zustimmung der zuständigen Behörden dadurch beendet werden, daß die Waren (einschließlich Beförderungsmittel) im Hinblick…
Die vorübergehende Verwendung wird in der Regel durch die Wiederausfuhr der in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren (einschließlich…
Die vorübergehende Verwendung kann auch beendet werden, wenn auf Antrag des Beteiligten die Waren (einschließlich Beförderungsmittel) je nach der Entscheidung…
Vorübergehend verwendete Waren (einschließlich Beförderungsmittel) können über eine andere als die Einfuhrzollstelle wiederausgeführt werden. Andere…
Die in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren dürfen, solange sie die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Erleichterungen genießen, nicht a)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.