Erwägungsgrund 1 31997D0126
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein neues Abkommen ausgehandelt, das an die Stelle des am 2. Dezember 1991 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits, geändert durch das am 8. März 1995 unterzeichnete Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits, tritt.