Art. 4 32001D0080
Die Mitglieder des Militärstabs der Europäischen Union unterliegen den Vorschriften des Beschlusses 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und MilitärexpertenABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10 . .