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Die Ausfuhren werden auf die Höchstmengen für das Jahr angerechnet, in dem die Erzeugnisse, auf die sich die Ausfuhrlizenz bezieht, im Sinne des Artikels 2 Absatz 5 der Entscheidung versandt worden sind.
Die Ausfuhren werden auf die Höchstmengen für das Jahr angerechnet, in dem die Waren, auf die sich die Ausfuhrlizenz bezieht, im Sinne des Artikels 2 Absatz 4…
Die Ausfuhren werden auf die Höchstmengen für das Jahr angerechnet, in dem die Waren, auf die sich die Ausfuhrlizenz bezieht, nach Artikel 2 Absatz 4 versandt…
Die Ausfuhren werden auf die Höchstmengen für das Jahr angerechnet, in dem die Waren, auf die sich die Ausfuhrlizenz bezieht, im Sinne des Artikels 2 Absatz 4…
Die Ausfuhren werden auf die Höchstmengen für das Jahr angerechnet, in dem die Waren, auf die sich die Ausfuhrlizenz bezieht, im Sinne des Artikels 2 Absatz 4…
Die Ausfuhren werden auf die betreffenden in Anhang V festgesetzten und im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 versandten Höchstmengen angerechnet.
Die Ausfuhren werden auf die betreffenden in Anhang V festgesetzten und im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 versandten Höchstmengen angerechnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.