Erwägungsgrund 16 32006D0771BESCHLUSS Nr. 771/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Teilnahme am Europäischen Jahr sollte den Mitgliedstaaten, den Beitritts- und den Kandidatenländern, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie unterstützt…
Art. 11 32006D0771BESCHLUSS Nr. 771/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Am Europäischen Jahr können folgende Länder teilnehmen:
Art. 10 32004R0870Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen: a) den EFTA-/EWR-Ländern gemäß den in dem EWR-Abkommen festgelegten Bedingungen; b) den assoziierten…
Art. 5 32014D0472BESCHLUSS Nr. 472/2014/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über das Europäische Jahr für Entwicklung (2015)
Die Teilnahme an den im Rahmen des Europäischen Jahres von der Union finanzierten Maßnahmen steht den Mitgliedstaaten sowie den Bewerberländern, die im Rahmen…