Erwägungsgrund 10 32004R0870
Als Beitrag zur Erreichung dieser Ziele wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 des Rates vom 20. Juni 1994 über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft ein fünfjähriges Gemeinschaftsprogramm verabschiedet. Dieses Programm ist am 31. Dezember 1999 ausgelaufen und sollte durch ein neues Gemeinschaftsprogramm ersetzt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1467/94 ist daher aufzuheben.