Erwägungsgrund 1 32004D0491
Die Europäische Atomgemeinschaft ist dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit durch den Beschluss 1999/819/Euratom der Kommission beigetreten. Am 31. Januar 2000 wurde die Beitrittsurkunde einschließlich der in Artikel 30 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens vorgesehenen Erklärung beim Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation hinterlegt.