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Beschluss der Kommission vom 4. Juni 2004 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August, 1. September, 1. Oktober, 1. November und 1. Dezember 2003 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (2004/509/EG)
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