Erwägungsgrund 3 32004D0511
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments für die nächste Wahlperiode 2004—2009 werden in den Wahlen vom 10. bis 13. Juni 2004 gewählt. In Artikel 11 der Beitrittsakte von 2003 wird die Zahl der in Zypern gewählten Abgeordneten ab dem Beginn der Wahlperiode 2004—2009 auf sechs festgesetzt. Die Wahlen für diese Wahlperiode 2004—2009 werden jedoch nicht in demjenigen Teil Zyperns abgehalten, in dem die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.