Erwägungsgrund 2 32004D0541
Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Ernennung ihrer Vertreter als Mitglied des Verwaltungsrats sowie eines Stellvertreters, der das Mitglied in dessen Abwesenheit vertritt, vorzunehmen.
Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Ernennung ihrer Vertreter als Mitglied des Verwaltungsrats sowie eines Stellvertreters, der das Mitglied in dessen Abwesenheit vertritt, vorzunehmen.