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Die Durchführung dieser Finanzhilfe erfolgt im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Insbesondere wird in dem mit den albanischen Behörden zu schließenden Memorandum of Understanding niedergelegt werden, dass Albanien geeignete Maßnahmen vorsieht, um gegen Betrugsdelikte und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe vorzugehen. Außerdem wird das Memorandum of Understanding Kontrollen der Kommission, einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), welche berechtigt sind, Kontrollen und Überprüfungen vor Ort vorzunehmen, sowie gegebenenfalls Vor-Ort-Prüfungen durch den Rechnungshof vorsehen.
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