Erwägungsgrund 4 32006D0041
Daher wurden von dem Georgien bewilligten Zuschussbetrag von insgesamt 65 Mio. EUR im Rahmen der Sonderfinanzhilfe nur 31,5 Mio. EUR gebunden und ausgezahlt.
Daher wurden von dem Georgien bewilligten Zuschussbetrag von insgesamt 65 Mio. EUR im Rahmen der Sonderfinanzhilfe nur 31,5 Mio. EUR gebunden und ausgezahlt.