Erwägungsgrund 6 32004D0618
Die Kommission hat sich mit Pakistan auf ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Pakistan geeinigt. Das Abkommen sollte daher genehmigt werden —
Die Kommission hat sich mit Pakistan auf ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Pakistan geeinigt. Das Abkommen sollte daher genehmigt werden —