Erwägungsgrund 6 32004D0619
Da zur Festsetzung des neuen Zollsatzes für geschälten bzw. geschliffenen Reis eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis erforderlich ist, sollte die Kommission ermächtigt werden, befristete Abweichungen von dieser Verordnung anzunehmen.