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Der Begriff der Gesamtbevölkerung eines Staates ist in Teil IV Abschnitt A der gemeinsam von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften erstellten „Empfehlungen für die Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2000 in der Region der EWG“ definiert —
Die „Gesamtbevölkerung“ eines genau abgegrenzten geografischen Gebiets umfasst alle Personen, deren üblicher Aufenthaltsort nach Artikel 2 Buchstabe d der…
Dazu ist es erforderlich, die Gesamtbevölkerungszahl jedes Mitgliedstaats auf der Grundlage der vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften…
„Bevölkerung“ ist die nationale, regionale und örtliche Bevölkerung an ihrem üblichen Aufenthaltsort zum Stichtag;
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Der in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 genannte Erhebungsbereich der Statistik wird anhand der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (im Folgenden als „ESVG 95“ bezeichnet) stellt eine Methodik…
Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.