Gesetze
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Dazu ist es erforderlich, die Gesamtbevölkerungszahl jedes Mitgliedstaats auf der Grundlage der vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften übermittelten Daten für den Zeitraum von einem Jahr festzulegen und eine jährliche Aktualisierung dieser Zahlen vorzusehen.
Das Europäische Statistische Programm bildet den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken; in ihm werden für einen…
Die Mitgliedstaaten übermitteln dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften vor dem 1. September jedes Jahres ihre Bevölkerungszahlen mit Stand vom 1.…
Der Begriff der Gesamtbevölkerung eines Staates ist in Teil IV Abschnitt A der gemeinsam von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und dem…
Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige…
Damit die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten gewährleistet ist und verlässliche Übersichten auf Gemeinschaftsebene angefertigt…
Die Kommission (Eurostat) muss über hinreichend zuverlässige, ausführliche und vergleichbare Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation verfügen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.