Art. 2 32023D2061BESCHLUSS (EU) 2023/2061 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 22. September 2023 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Die Gesamtzahl der Einwohner der Mitgliedstaaten wird von der Kommission (Eurostat) auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten…
Art. 2 32013D0312BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 28. Juni 2013 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (2013/312/EU)
Die Gesamtzahl der Einwohner der Mitgliedstaaten wird von der Kommission (Eurostat) auf der Grundlage von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten…
Art. 4 Abs. 2 32013R1260VERORDNUNG (EU) Nr. 1260/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über europäische demografische Statistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten können die Gesamtbevölkerung nach Absatz 1 anhand der sich dort rechtmäßig aufhaltenden oder registrierten Bevölkerung schätzen, wobei…
Art. 3 Abs. 7 32025R2458VERORDNUNG (EU) 2025/2458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Für die Zwecke der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat stellt die Kommission dem Rat am Ende jedes Bezugsjahres Daten über die Gesamtbevölkerung…
Erwägungsgrund 6 32025R2458VERORDNUNG (EU) 2025/2458 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 763/2008 und (EU) Nr. 1260/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 16 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wird eine qualifizierte Mehrheit der Mitglieder des Rates unter anderem auf der…