Art. 8 Abs. 1 32020D0701BESCHLUSS (EU) 2020/701 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 über die Bereitstellung einer Makrofinanzhilfe für Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich bis zum 30. Juni einen Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses im…
Art. 4 Abs. 2 32004L0009Die Berichte werden der Kommission jährlich bis zum 31. März übermittelt. Die Kommission leitet sie dem in Artikel 7 Absatz 1 genannten Ausschuss zu. Der…
Art. 20 Abs. 1 32005R0980Die Kommission unterbreitet dem Ausschuss einen Bericht über ihre Feststellungen.
Art. 8 Abs. 1 32025D1267BESCHLUSS (EU) 2025/1267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2025 über eine Makrofinanzhilfe für die Arabische Republik Ägypten
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich bis zum 30. Juni einen Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses im…
Art. 8 Abs. 1 32024D1144BESCHLUSS (EU) 2024/1144 DES RATES vom 12. April 2024 über eine kurzfristige Makrofinanzhilfe für die Arabische Republik Ägypten
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich bis zum 30. Juni einen Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses im…