Art. 5 32001D0528Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsführung. Das Sekretariat des Ausschusses wird von der Kommission gestellt.
Art. 4 Abs. 5 32008D0591BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. Juni 2008 über das Ökodesign-Konsultationsforum (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/591/EG)
Die Sitzungen des Forums und seiner Untergruppen finden in der Regel gemäß den von der Kommission festgelegten Modalitäten und Terminen in den Räumlichkeiten…
Art. 2 Abs. 3 32005D0463BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Juni 2005 zur Einsetzung einer Netzwerkgruppe für den Austausch und die Koordinierung von Informationen über die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen (2005/463/EG)
Die Kommission stellt das Sekretariat für die Sitzungen und die Arbeit der Gruppe.
Erwägungsgrund 4 32025D2024BESCHLUSS (EU) 2025/2024 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2025 über die Geschäftsordnung des in Artikel 145 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Gremiums
In Artikel 145 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 wird die Kommission ermächtigt, die Geschäftsordnung des Gremiums festzulegen, überdies…