Art. 4 Abs. 3 32008D0591BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. Juni 2008 über das Ökodesign-Konsultationsforum (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/591/EG)
Der Vorsitzende kann Sachverständige oder Beobachter, die bei einem auf der Tagesordnung stehenden Thema über spezielle Fachkompetenzen verfügen, zur Teilnahme…
Art. 1 Abs. 3 31991L0675Der Ausschuss kann Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen laden.
Art. 5 Abs. 3 32005L0001Der Ausschuss kann Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen laden.
Art. 4 Abs. 3 32007D0602Der Vorsitzende kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der Tagesordnung…
Art. 2 Abs. 2 32005D0463BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Juni 2005 zur Einsetzung einer Netzwerkgruppe für den Austausch und die Koordinierung von Informationen über die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen (2005/463/EG)
Der Kommissionsvertreter kann andere Sachverständige zur Teilnahme an den Sitzungen einladen und zur Mitarbeit in der Gruppe auffordern.