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Die Mitgliedstaaten sollten neben den beschäftigungspolitischen Leitlinien auch die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in vollem Umfang umsetzen und sich in der Durchführung ihrer einschlägigen Maßnahmen vom Grundsatz der Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen und der makroökonomischen Stabilität leiten lassen —
Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die…
Die Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce „Beschäftigung“ und die Überprüfung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung der Mitgliedstaaten, die…
Die Maßnahmenprogramme und die anschließenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollten auf einem Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen Handelns beruhen…
Die Mitgliedstaaten sollten sodann Maßnahmenprogramme festlegen und durchführen, die dem Ziel dienen, in den betreffenden Gewässern unter Berücksichtigung…
Um die potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Unternehmensführungsregelungen auf ein solides Risikomanagement einzudämmen, sollten die…
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien gelten für die neuen Mitgliedstaaten nach dem Beitritt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.