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Durch die Unterstützung der von der Kommission vorgeschlagenen „Fahrpläne“ für Bulgarien und Rumänien stimmte der Europäische Rat von Kopenhagen im Rahmen eines allgemeinen Konzepts für die Neuverteilung zu, dass das Verhältnis für die Neuverteilung der Mittel bei jeweils 30/70 festgelegt werden sollte, und zwar im Rahmen des PHARE-Programms, das gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates vom 18. Dezember 1989 über Wirtschaftshilfe für die Republik Ungarn und die Volksrepublik Polen errichtet wurde, im Rahmen des speziellen Beitrittsprogramms für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD), das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 errichtet wurde sowie im Rahmen des strukturpolitischen Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA), das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 errichtet wurde.
Mit der Billigung der von der Kommission vorgeschlagenen Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien hat der Europäische Rat von Kopenhagen genehmigt, dass die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 verabschiedet der Rat das allgemeine Konzept für die Neuaufteilung der verfügbaren Sapard-Mittel…
Mit der Entscheidung K(2000) 3742 endg. der Kommission vom 12. Dezember 2000, zuletzt geändert durch die Entscheidung K(2006) 1194 der Kommission vom 11. April…
Auf der Grundlage einer Einzelanalyse der jeweiligen Verwaltungskapazitäten in Bezug auf die nationalen und sektoralen Programme/Projekte sowie der Verfahren…
Das Programm für Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Rahmen von IPA (nachstehend „das…
Das Programm für Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums für die Republik Kroatien im Rahmen von IPA (nachstehend „das IPARD-Programm“), das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.