Erwägungsgrund 1 32004D0750
Die Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung mit dem Fürstentum Andorra (nachfolgend „Andorra“) über Währungsangelegenheiten ist von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen abhängig. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass beide Parteien das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen paraphiert haben und sich Andorra verpflichtet, ein solches Abkommen bis zu einem mit der Gemeinschaft abzustimmenden Termin zu ratifizieren.