Erwägungsgrund 2 32004D0750
Andorra und die Kommission haben das Abkommen über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, am 1. Juli 2004 paraphiert.
Andorra und die Kommission haben das Abkommen über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, am 1. Juli 2004 paraphiert.