Erwägungsgrund 1 32004D0753
Für den Zeitraum vom Tag ihrer Ernennung bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaates angehört.
Für den Zeitraum vom Tag ihrer Ernennung bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaates angehört.