Beschluss des Rates — im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission — vom 5. November 2004 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat zu Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2004/642/EG, Euratom (2004/753/EG, Euratom)
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa endet das Mandat desjenigen Mitglieds der Kommission, das dieselbe Staatsangehörigkeit hat wie der künftige Außenminister der Europäischen Union, der Vizepräsident der Kommission wird —
Erwägungsgrund 6 32004D0753
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