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Für den Zeitraum vom Tag ihrer Ernennung bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaates angehört.
Die von einem Mitgliedstaat oder einer Organisation benannten Vertreter bleiben bis zu ihrer Ersetzung oder bis zum Ende ihres Mandats in ihrer Funktion. Die…
Die Kommission wird einen weiteren Beschluss annehmen, der festlegt, welche Mitglieder gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 2007/602/EG für eine Amtszeit…
Die Kommission sollte die Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse daher für den Zeitraum ernennen, der mit dem 31. Dezember 2008 endet.
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission ihre zuständigen Behörden und die für die Kontaktaufnahme erforderlichen Angaben bis zum 31. Juli 2008 und…
Die Kommission hat die betreffenden Mitgliedstaaten mit Schreiben vom 15. Oktober 2004 aufgefordert, untereinander in Übereinstimmung mit ihren internen…
Die Kommission hat diese Anträge nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 geprüft und eine Liste der begünstigten Länder, die die Kriterien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.