Erwägungsgrund 3 32014D0113
Bei den Mitgliedern des Ausschusses handelt es sich um hochqualifizierte, spezialisierte und unabhängige Sachverständige, die anhand objektiver Kriterien ausgewählt werden. Sie werden ad personam ernannt und legen der Kommission Empfehlungen und Stellungnahmen vor, die sie zur Ausarbeitung von EU-Politikmaßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte benötigt. Der geleistete Beitrag ist dergestalt, dass die Kommission ohne ihn ihre sozialpolitischen Ziele im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte nicht erreichen könnte. Daher sollten diese unabhängigen Sachverständigen über die Erstattung ihrer Ausgaben hinaus eine Vergütung beziehen, die im Verhältnis zu den ihnen jeweils übertragenen Aufgaben steht.