Erwägungsgrund 4 32004D0774
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die Nordsee den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 10. September 2004 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet.