Erwägungsgrund 3 32004D0585
Da regionale Beiräte ein Zusammenschluss verschiedener Interessengruppen sind, sollte ihre Struktur auf die spezifischen Gegebenheiten der betreffenden Fischereien und Regionen abgestimmt werden. Dennoch ist es notwendig, für die Einsetzung der regionalen Beiräte allgemeine Rahmenvorschriften zu erlassen.