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Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1766/98 und (Euratom) Nr. 2387/98 traten die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft (nachstehend „die Gemeinschaften“ genannt) als eine Partei handelnd dem Übereinkommen bei.
Gemeinschaft: die durch den Vertrag vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) (BGBl. 1957 II S. 753) geschaffene juristische…
Die Europäische Atomgemeinschaft ist dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit durch den Beschluss 1999/819/Euratom der Kommission beigetreten. Am 31. Januar…
Die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaften“ genannt) haben am 21. Dezember 1992 als eine…
Die Gemeinschaft wurde durch den Beschluss 97/836/EG zur Vertragspartei des Geänderten Übereinkommens von 1958. Mit den Beschlüssen 2001/507/EG und 2001/509/EG…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Gemäß dem Beschluss 2002/595/EG der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten gingen die Rechte und Pflichten aus den von der EGKS mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.