Erwägungsgrund 2 32004D0849
Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.