Erwägungsgrund 2 32004D0864
Mit dem Beschluss 1999/478/EG der Kommission wurden vier Arbeitsgruppen eingesetzt, die die Stellungnahmen des Ausschusses ausarbeiten. Arbeitsgruppe Nr. 2 ist für die Aquakultur zuständig.
Mit dem Beschluss 1999/478/EG der Kommission wurden vier Arbeitsgruppen eingesetzt, die die Stellungnahmen des Ausschusses ausarbeiten. Arbeitsgruppe Nr. 2 ist für die Aquakultur zuständig.