Erwägungsgrund 1 32004D0864
Für die Kommission ist es wichtig, die Meinung der betroffenen Interessengruppen zu den Fragen einzuholen, welche die Konzeption einer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aufwirft. Mit dem Beschluss 71/128/EWG der Kommission, ersetzt durch den Beschluss 1999/478/EG der Kommission vom 14. Juli 1999 zur Einsetzung eines neuen Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur (BAFA), wurde im Fischereisektor ein Beratender Ausschuss eingesetzt. Die Zusammensetzung des BAFA ist in Artikel 3 des Beschlusses 1999/478/EG der Kommission festgelegt